E-Rechnung: Pflicht ab 2025 – So bereiten Sie sich vor
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für B2B-Unternehmen verpflichtend. Um den Übergang zu erleichtern, sind Papier- und PDF-Rechnungen bis Ende 2026 erlaubt, sofern der Empfänger zustimmt. 2027 dürfen nur noch Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro diese Formate nutzen.
Ab 2028 müssen alle B2B-Unternehmen die E-Rechnung nutzen. Bereiten Sie sich jetzt vor und passen Sie Ihre Prozesse gemeinsam mit HÜNGSBERG an!
Rechnungssteller können E-Rechnungen mittels des Standards XRechnung oder des Rechnungsformats ZUGFeRD einreichen. Die XRechnung basiert auf einem strukturierten XML-Datensatz und kommt überwiegend im öffentlichen Bereich zum Einsatz. Die ZUGFeRD Rechnung ist ein hybrides Format aus einem PDF-Dokument und einer strukturierten XML Datei. Aber auch andere E-Rechnungsformate sind grundsätzlich dazu geeignet, die oben genannten Anforderungen zu erfüllen.
Egal welches E-Rechnungs-Einsatz-Szenario, wir bei HÜNGSBERG haben für alles eine Lösung –
wie z. B. für folgende Anforderungen:
- Sie wollen klassisches E-Rechnungs-EDI betreiben, da Ihr System z. B. ERP-, CRM-, über eine EDI-Schnittstelle z. B. für Rechnungen verfügt
- Sie wollen Ihre nicht-EDI-fähigen Lieferanten E-Rechnungsfähig machen
- Sie wollen in der Lage sein PDF-Rechnungen Ihrer Lieferanten als E-Rechnung zu empfangen, um sie direkt in Ihrem dahinter liegenden System zu verarbeiten
- Sie haben kein ERP-System und können nur Rechnungen als PDF generieren, müssen aber eine E-Rechnung an Ihre Kunden senden
- Sie haben kein ERP-System und müssen Rechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD-Datei empfangen. Bisher haben Sie nur PDF-Rechnungen empfangen.Die gute Nachricht vorweg – wenn Sie in diese letzte Gruppe fallen, dann wählen Sie die ZUGFeRD Variante. Denn diese ist eine hybride Variante aus einer strukturierten XML-Datei und einer PDF Rechnungs-Datei! Sie können dann nach wie vor die PDF-Rechnungsdatei aus der ZUGFeRD Nachricht öffnen und woanders speichern, ebenso wie das Gesamtkonstrukt der ZUGFeRD Nachricht revisionssicher gespeichert werden muss.
Wir helfen Ihnen gerne beim Thema Datenaustausch der E-Rechnungen je nach Partner, Format und Protokoll!
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an sales@huengsberg.com
Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter unserer neuen Landingpage: E-Rechnung
HÜNGSBERG schließt sich an und bietet Ihnen ab 2025 das E-Rechnungsverfahren an
Wir als EDI-Provider wollen Ihnen ganz vorneweg die Möglichkeit geben, unsere Rechnungen ab 2025 als E-Rechnung per OFTP2 zu empfangen. Wir bieten Ihnen hierzu das Format XRechnung und ZUGFeRD an.
Sollte Ihnen diese Umstellung mit uns derzeit nicht möglich sein, können Sie weiterhin bis Ende 2026 PDF Rechnungen von uns erhalten. Unser HÜNGSBERG-Rechnungs-Team wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Präferenz erfragen.
Wir unterstützen Sie in allen Richtungen Ihrer E-Rechnungs-Ein-und-Ausgangs-Prozesse!
Gerne beraten wir Sie unverbindlich unter sales@huengsberg.com