Ab 2025 verpflichtende E-Rechnung im B2B in Deutschland

iStock.com/tiero

Ab 2025 verpflichtende E-Rechnung im B2B in Deutschland

„HÜNGSBERG unterstützt in jeder Rechnungs-Lage“

Für Anfang 2025 und die folgenden Jahre ist nun der Startschuss für die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung innerhalb Deutschlands im B2B-Geschäft gesetzt. Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um das Thema E-Rechnung: 

Was ist die E-Rechnung und wie wird sie übertragen?

Die E-Rechnung oder elektronische Rechnung wird in einem strukturierten, genormten, elektronischen Format erstellt, übertragen, empfangen, verarbeitet und archiviert. In der Automobilindustrie kommt hierbei zur elektronischen Übertragung das OFTP2 Protokoll zum Einsatz; im Handel und der Industrie das AS2 Protokoll.

Um welche elektronischen Rechnungsformate handelt es sich dabei derzeit?

Die E-Rechnungen müssen einer gewissen Norm entsprechen. Für diese Normanforderungen geeignet ist derzeit das XRechnungs-Format, welches bereits im öffentlichen Auftragswesen genutzt wird.  Oder das ZUGFeRD-Rechnungsformat, eine hybride Rechnungsform aus einer XML-Datei und einem Rechnungs-PDF.

Der Rechnungs-Aussteller und Rechnungs-Empfänger können jedoch darüber hinaus bilateral vereinbaren, welche normgerechten E-Rechnungsformate zum Einsatz kommen sollen.

Im Automobilsektor zum Beispiel das Rechnungsformat VDA 4938, die globale E-Rechnung oder Invoice. Dieses soll weiterhin zum Einsatz kommen und entspricht derzeit den Normanaforderungen an die E-Rechnung.

HÜNGSBERG kann jedes strukturierte Rechnungsformat in Form eines Mappings bereitstellen, welches aus dem Quell-Format, wie dem ERP Format (ein Zielformat, z. B. der VDA 4938) generiert oder vice versa. Im Rechnungsfall kämen z. B. die beiden oben genannten Formate zum Einsatz: XRechnung, ZUGFeRD.

Ab wann sollte man hinsichtlich der Einführung der E-Rechnungen tätig werden?

Informieren sollten Sie sich am besten schon jetzt. Auch wenn der Start der Einführung erst ab 2025 (mit Fristverlängerung bis 01.01.2027) festgelegt ist, sollten Sie schon jetzt die notwendigen Maßnahmen für den Empfang der E-Rechnungen und die Erstellung von E-Rechnungen einplanen; sowohl zeitlich als auch investitionsseitig.

Gleich besser klassisches EDI einführen?

Wenn Sie sich aufgrund von bereits vorhandenen Anfragen zum elektronischen Empfang von Bestellungen und dem Versand von Lieferscheinen und Rechnungen schon mal mit dem Thema EDI  (elektronischer Datenaustausch) beschäftigt haben, dann wäre jetzt der Zeitpunkt, um über die Einführung einer EDI Lösung  nachzudenken. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass Sie Ihre ERP Lösung auf EDI Fähigkeit überprüfen müssen, sprich – kann die ERP EDI Schnittstelle die Anforderungen an die E-Rechnung erfüllen? Oder muss das ERP System noch angepasst werden, um EDI-fähig zu werden? Welche EDI-Komponenten sind ggf. noch erforderlich, um die Anforderungen an die elektronische Rechnung zu erfüllen?

HÜNGSBERG berät Sie gerne unverbindlich, wenn Sie schon konkrete Anforderungen haben.
Denn wir bei HÜNGSBERG können alles abdecken: vom webEDI  zu klassischem EDI, von ERP zu ERP, bis hin zum selbstbetriebenen Lieferanten EDI-Portal. Für jeden Bedarf in Sachen E-Rechnung haben wir die entsprechende Lösung.

Was tue ich, wenn ich schon E-Rechnungen senden und / oder empfangen kann, ich aber einen Lieferanten habe, der aufgrund keine E-Rechnungen erstellen kann, um diese an mich zu senden?

Auch hier gibt es Lösungen, meist über Portale. Der Lieferant kann dann über ein Portal eine Rechnung manuell erstellen und aus diesen Daten wird dann der gewünschte Rechnungsdatensatz z.B. XRechnung oder ZUGFeRD erstellt und versandt.

HÜNGSBERG bietet hier eine webEDI Lösung für die Generierung von E-Rechnungen, für kleine Unternehmen oder kleine Rechnungsbeleg zahlen.
Dies funktioniert vice versa – der Lieferant kann eine E-Rechnung generieren und der Kunde kann eine E-Rechnung empfangen. Die Rechnungsdaten in genormter elektronischer Form und als PDF können in beiden Fällen heruntergeladen und anschließend archiviert werden.
Und all das ganz einfach mit nur einem Webbrowser!

Wie geht es weiter mit den verpflichtenden E-Rechnungen?

HÜNGSBERG wird Sie über unseren vierteljährlichen Newsletter und unseren monatlichen EDI-Blog-Neueintrag zum Thema E-Rechnungen auf dem Laufenden halten.

Dazu gehören Themen wie:

  • Was wird ab wann verpflichtend in Sachen E-Rechnung – welche genauen Fristen gelten?
  • Was genau ist eine XRechnung und was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?
  • Wie muss die Archivierung der E-Rechnungen erfolgen? Und vieles mehr!

Sie können uns auch ein Wunschthema nennen, dass wir gerne für Sie als Blogeintrag aufnehmen. Bitte senden Sie Ihr Thema dazu einfach an marketing@huengsberg.com – Betreff „E-Rechnung Wunschthema“ und beschreiben Sie Ihr Wunschthema kurz. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf den regen Austausch zu diesen Themen auf unserem EDI Blog!

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Wer schreibt hier für Sie?